Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage gegen die indirekte Beteiligung Deutschlands an US-Drohneneinsätzen abgewiesen. Konkret ging es um die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz zur Steuerung von Drohnenangriffen im Jemen.
Die Klage der jemenitischen Staatsbürger
Zwei jemenitische Staatsbürger hatten geklagt, da ihre Angehörigen im Jahr 2012 bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet wurden. Sie argumentierten, dass Deutschland durch die Duldung der Nutzung von Ramstein eine völkerrechtliche Verantwortung trage.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Gericht wies die Klage ab, betonte aber gleichzeitig, dass Deutschland einen Schutzauftrag habe, die grundlegenden Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren. Im vorliegenden Fall sah das Gericht jedoch die Voraussetzungen für einen konkreten Schutzauftrag nicht als erfüllt an. Es wurde argumentiert, dass Deutschland der US-Regierung attestiert, bei ihrem Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Schutz von Zivilisten ausreichend berücksichtigt zu haben und von legitimen militärischen Zielen die Rede sei.
Die Begründung des Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht räumte der Bundesregierung einen weiten Spielraum in Bezug auf ihre Außen- und Sicherheitspolitik ein. Der Schutzauftrag sei an zwei Bedingungen geknüpft: einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt und die ernsthafte Gefahr, dass das Völkerrecht systematisch verletzt werden könnte. Diese Bedingungen seien im Fall der Drohnenangriffe im Jemen nicht erfüllt.
Kritik an den Drohneneinsätzen
Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren die US-Drohneneinsätze im Jemen, bei denen es immer wieder zu zivilen Opfern kommt. Sogenannte "Signature Strikes", bei denen Menschen aufgrund von Verdachtsmomenten getötet werden, stehen besonders in der Kritik.
Die Bedeutung des Urteils
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Kompromiss. Es bestätigt zwar die grundsätzliche Verantwortung Deutschlands für die Einhaltung der Menschenrechte auch im Ausland, räumt der Regierung aber gleichzeitig einen großen Handlungsspielraum ein. Die Frage, inwieweit Deutschland für die Folgen von US-Drohneneinsätzen verantwortlich ist, bleibt damit weiterhin umstritten.