Nach dem tragischen Amoklauf in Graz im Juni hat die österreichische Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für ein deutlich strengeres Waffengesetz vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, den Zugang zu Waffen zu erschweren und die Kontrollen zu verschärfen.
Kernpunkte des neuen Waffengesetzes
- Erhöhung des Mindestalters: Der Besitz von Pistolen und Revolvern (Kategorie B) soll künftig erst ab 25 Jahren erlaubt sein, anstatt wie bisher ab 21. Für Flinten und Büchsen (Kategorie C) wird das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre angehoben.
- Waffenbesitzkarte für Kategorie C: Auch für den Erwerb von Langwaffen der Kategorie C ist künftig eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Bisher war dies nur für Waffen der Kategorie B notwendig.
- Psychologisches Gutachten: Beim Erstantrag auf eine Waffenbesitzkarte und alle fünf Jahre danach ist ein psychologisches Gutachten verpflichtend. Diese regelmäßigen Überprüfungen sollen die waffenrechtliche Verlässlichkeit sicherstellen.
- Qualitätsverbesserung der Gutachten: Die klinisch-psychologischen Gutachten sollen durch ein persönliches Explorationsgespräch qualitativ verbessert werden.
- Probephase: Eine auf fünf Jahre befristete Probephase soll sicherstellen, dass nach dieser Zeit erneut eine Verlässlichkeitsprüfung durchgeführt wird.
Reaktionen und Zeitplan
Der Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch an die Oppositionsparteien übermittelt und soll am Donnerstag im Innenausschuss behandelt werden. Geplant ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist. SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner bezeichnete die geplanten Änderungen als die größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen. Die Änderungen könnten bereits am 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
Der Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-Jähriger in seinem ehemaligen Gymnasium neun Jugendliche und eine Lehrerin tötete, war der unmittelbare Anlass für die Gesetzesverschärfung. Ziel ist es, die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit grundlegend zu überarbeiten und zu verbessern.