Erzbischof rudert zurück: Kritik an Brosius-Gersdorf revidiert

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hat seine Kritik an der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, ursprünglich Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, revidiert. Nach einem klärenden Gespräch mit Brosius-Gersdorf bedauerte Gössl seine vorherigen Aussagen und erklärte, er sei „falsch informiert“ gewesen.

Hintergrund der Kontroverse

Gössl hatte Brosius-Gersdorfs geplante Ernennung aufgrund ihrer liberalen Haltung zum Abtreibungsrecht scharf kritisiert und in seiner Predigt von einem „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“ gesprochen. Diese Äußerungen lösten breite Diskussionen aus.

Das klärende Gespräch

Laut einer Pressemitteilung des Erzbistums, die mit Brosius-Gersdorfs Anwälten abgestimmt wurde, verlief das Telefonat zwischen dem Erzbischof und der Juristin „von gegenseitigem Respekt“ geprägt. Gössl distanzierte sich daraufhin von seiner ursprünglichen Kritik.

Gescheiterte Wahl und politische Dimension

Die gescheiterte Wahl von Brosius-Gersdorf sowie zwei weiteren Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht wirft ein Schlaglicht auf die politische Dimension der Richterbesetzung. Das Bundesverfassungsgericht, als Hüter der Grundrechte, genießt hohes Ansehen und ist ein wichtiger Pfeiler der deutschen Demokratie. Die Besetzung der Richterposten erfolgt durch Bundestag und Bundesrat und ist somit stets auch ein Politikum.

Grundsatzfragen und Menschenbild

Hinter den Streitigkeiten um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts stehen grundlegendere Fragen des Menschenbildes und der Verfassung. Es geht um die unauflösliche Verbindung von Menschsein und Menschenwürde, wie CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker betont.

Fazit

Der Fall Brosius-Gersdorf verdeutlicht die Sensibilität und Komplexität der Richterwahl in Deutschland. Die Rücknahme der Kritik durch Erzbischof Gössl zeigt, wie wichtig der Dialog und die Überprüfung von Informationen in solchen Prozessen sind. Die gescheiterte Wahl unterstreicht zudem die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts für die Demokratie und die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.

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