Der Fall Alfons Schuhbeck, einst gefeierter Star-Koch, hat ein weiteres Kapitel erreicht: Das Landgericht München I hat ihn wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Corona-Hilfen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil folgt auf eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, deren Vollzug derzeit ausgesetzt ist.
Ein Imperium im Fall
Die Staatsanwaltschaft warf dem 76-Jährigen vor, sein Firmenimperium sei ihm über den Kopf gewachsen. Trotz massiver finanzieller Probleme, die bereits vor der Corona-Krise bestanden, habe Schuhbeck mit falschen Angaben Corona-Hilfen beantragt. Ihm wurde vorgeworfen, die "beispiellose nationale Notlage in der Pandemie" ausgenutzt zu haben. Die Staatsanwältin betonte, Schuhbeck habe viel zu lange versucht, sein Lebenswerk und den äußeren Schein aufrechtzuerhalten.
Schuhbecks Reue und die Folgen
Schuhbeck selbst räumte die Vorwürfe ein und entschuldigte sich bei allen, die durch sein Handeln Probleme erfahren haben. Er betonte, dass ihn dies für den Rest seines Lebens belasten werde. Richter Uwe Habereder kritisierte, dass Schuhbeck seine Firmen auf eine Weise betrieben habe, die sich für einen Geschäftsmann nicht gehöre.
Finanzielle Notlage im Alter
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen muss Schuhbeck nun auch seine privaten finanziellen Verhältnisse ordnen. Laut eigenen Angaben lebt er von einer Rente von rund 1138 Euro und ist mit der Miete für seine Wohnung im Rückstand. Freunde unterstützen ihn finanziell, aber dies reicht nicht aus, um alle Kosten zu decken.
Ein tiefer Fall
Der Fall Alfons Schuhbeck zeigt den tiefen Fall eines einst gefeierten Kochs. Er verdeutlicht die Konsequenzen von unternehmerischem Fehlverhalten und den Missbrauch von staatlichen Hilfen in Krisenzeiten. Das Urteil ist ein deutliches Signal, dass auch Prominente für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.