Björn Höcke verurteilt: BGH bestätigt Urteile wegen NS-Parole

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke gegen zwei Urteile wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zurückgewiesen. Damit sind die Urteile des Landgerichts Halle rechtskräftig. Höcke wurde im Mai und Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen.

Worum geht es in den Urteilen gegen Höcke?

Die Urteile beziehen sich auf zwei Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2023. Bei einer Wahlveranstaltung in Merseburg im Mai 2021 rief Höcke die Parole "Alles für Deutschland", die von der nationalsozialistischen SA verwendet wurde. Im Dezember 2023 wiederholte er die Losung bei einem Stammtisch, wobei er die Gäste aufforderte, die Parole zu vervollständigen.

Was sagt der BGH zu den Urteilen?

Der BGH bestätigte, dass die Urteile des Landgerichts Halle keine Rechtsfehler aufweisen. Die Verwendung der Parole "Alles für Deutschland" stellt laut BGH eine strafbare Handlung gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) dar. Der BGH wies auch Höckes Argument zurück, dass seine Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das Gericht betonte, dass die Strafnorm des § 86a StGB eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit darstelle, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene.

Welche Strafen muss Höcke zahlen?

Das Landgericht Halle verhängte gegen Höcke Geldstrafen in Höhe von 16.900 Euro und 13.000 Euro. Die Revisionen gegen diese Urteile wurden nun vom BGH verworfen.

Indemnität von Abgeordneten

Als Abgeordneter im Thüringer Landtag genießt Höcke zwar Indemnität, die ihn vor Strafverfolgung wegen Äußerungen im Parlament schützt. Diese gilt aber nicht für Äußerungen außerhalb des Parlaments, wie die hier verhandelten Fälle zeigen.

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