Der bevorstehende Haftantritt von Marla Svenja Liebich, ehemals Sven Liebich, in einem Frauengefängnis in Chemnitz, hat eine breite Debatte über den Umgang mit transgeschlechtlichen Gefangenen ausgelöst. Liebich, die im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt wurde, hatte Anfang 2025 ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.
Kontroverse um Unterbringung und Selbstbestimmungsgesetz
Das Bundesjustizministerium sieht keinen zwingenden Grund, Liebich in einem Frauengefängnis unterzubringen, betont aber, dass die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen berücksichtigt werden müssen. Mehrere Bundesländer haben bereits Regelungen für die Unterbringung von transgeschlechtlichen Strafgefangenen geschaffen, die Einzelfallabwägungen ermöglichen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Fall Liebich zum Anlass genommen, das Selbstbestimmungsgesetz zu kritisieren und Änderungen zu fordern, um Missbrauch zu verhindern. Er wirft Liebich vor, den Geschlechterwechsel missbräuchlich genutzt zu haben. Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), wies diese Kritik zurück und warnte davor, solchen Einzelfällen eine zu große Bedeutung beizumessen.
Provokationen und Forderungen
Liebich selbst stilisiert sich in den sozialen Medien als Widerstandsfigur und provoziert mit ihren Äußerungen. Sie bezeichnet sich als „gläubige Jüdin“ und fordert in der Haft koschere Verpflegung und die Betreuung durch einen Rabbiner. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese Forderungen erfüllt werden.
- Hintergrund: Verurteilung wegen Volksverhetzung und anderer Delikte
- Kontroverse: Unterbringung im Frauengefängnis nach Geschlechtsänderung
- Debatte: Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes und Umgang mit transgeschlechtlichen Gefangenen
Der Fall Liebich wirft wichtige Fragen zum Umgang mit transgeschlechtlichen Personen im Strafvollzug auf und zeigt die Notwendigkeit differenzierter Lösungen, die sowohl die Rechte der Betroffenen als auch die Sicherheitsinteressen aller Beteiligten berücksichtigen.