Eis-Rückruf: Summer Pops nicht zum Verzehr geeignet!

Sommerzeit ist Eiszeit – doch Vorsicht! Ein beliebter Eis-Snack wird aktuell zurückgerufen. Es handelt sich um die Eiscreme Summer Pops. Der Hersteller Becky's B.V. warnt eindringlich davor, das Produkt zu verzehren, da bei einer sensorischen Untersuchung Abweichungen festgestellt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass das Eis nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist.

Details zum Rückruf

  • Produkt: Eiscreme Summer Pops
  • Hersteller: Becky's B.V., Amsterdam, Niederlande
  • Verpackungsgröße: 80 Gramm mit 8 Lutschern
  • Vertrieb: Mäc Geiz-Filialen (Discounter)
  • Betroffene Bundesländer: Mecklenburg-Vorpommern

Die Warnung wurde über das Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Was genau die „Abweichungen“ sind, die zu der Warnung führten, wurde nicht im Detail erläutert. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, das Eis zu essen, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Es ist ratsam, die Kühlkette stets einzuhalten, da dies ein weiterer Faktor ist, der Lebensmittel ungenießbar machen kann.

Weitere Produktrückrufe

Neben dem Eis-Rückruf gibt es aktuell weitere Warnungen vor Produkten. So werden beispielsweise verschiedene Käsesorten wegen Listerien zurückgerufen, Brühwürfel der Marke Bao Long enthalten nicht deklarierte Allergene, und alkoholfreie Weine könnten durch Hefe verunreinigt sein. Auch im Bereich des alltäglichen Bedarfs gibt es Rückrufe, beispielsweise für Keith-Haring-Bekleidungsartikel wegen zu hoher Weichmacher-Konzentration.

Verbraucher sollten sich regelmäßig über Produktrückrufe informieren, um ihre Gesundheit zu schützen. Informationen dazu finden sich auf den Webseiten der Hersteller, auf lebensmittelwarnung.de und in den Medien.

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