Bürgergeld-Reform für Ukrainer: Bas plant Einsparungen, Länder tragen Last

Die Bundesregierung plant eine Reform des Bürgergeldes für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine. Ziel ist es, die Ausgaben des Bundes zu senken, doch die Länder befürchten Mehrkosten. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Dies bedeutet eine Reduzierung der monatlichen Unterstützung für Alleinstehende von 563 Euro (Bürgergeld) auf 441 Euro.

Einsparungen beim Bund, Mehrkosten für die Länder

Laut dem Gesetzentwurf sollen durch die Neuregelung mehr als eine Milliarde Euro beim Bürgergeld eingespart werden. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig eine finanzielle Entlastung für den Bund. Stattdessen müssen die Länder und Kommunen mit entsprechenden Mehrkosten rechnen, die der Bund durch eine pauschalierte Kostenentlastung ausgleichen will. Die genaue Ausgestaltung dieser Kostenentlastung ist jedoch noch unklar.

Kritik und Debatte um Arbeitsmarktintegration

Die Pläne der Bundesregierung stoßen auf Kritik, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter. Bisher sind nur etwa 35 Prozent der Geflüchteten in Deutschland erwerbstätig. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert daher eine generelle Kürzung der Sozialleistungen für Ukrainer, um einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Er argumentiert, dass das hohe Bürgergeld ein Grund dafür sei, dass so wenige Ukrainer in Deutschland arbeiten. Kritiker dieser Position weisen jedoch darauf hin, dass andere Faktoren wie Sprachbarrieren, Anerkennung von Qualifikationen und fehlende Kinderbetreuung eine größere Rolle spielen.

  • Stichtag: Die Neuregelung betrifft nur Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen.
  • Bestandsschutz: Für die über 1,2 Millionen Ukrainer, die bereits vor diesem Datum in Deutschland Schutz gesucht haben, ändert sich nichts.
  • Gesetzgebung: Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis Jahresende verabschiedet werden.

Die Reform des Bürgergeldes für ukrainische Geflüchtete ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Auswirkungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Neuregelung auf die Integration der Geflüchteten und die finanzielle Situation der Länder und Kommunen auswirken wird.

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