Die Universität Hamburg hat erneut ein Prüfverfahren gegen die als Verfassungsrichterin nominierte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf eingeleitet. Im Fokus stehen neue Plagiatsvorwürfe gegen ihre Dissertation aus dem Jahr 1997.
Neue Vorwürfe durch Plagiatsjäger Stefan Weber
Der selbsternannte Plagiatsjäger Stefan Weber hatte bereits im Juli Plagiatsvorwürfe erhoben und diese nun bekräftigt. Er wirft Brosius-Gersdorf vor, Passagen ihrer Doktorarbeit von ihrem Ehemann, Hubertus Gersdorf, einem Rechtsprofessor an der Universität Leipzig, verfassen lassen zu haben. Weber will an 91 Stellen in der Dissertation Hinweise gefunden haben, die darauf hindeuten, dass diese „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ von ihrem Ehemann stammen.
„Das heißt, hier hat ein anderer Autor in die Dissertation eingegriffen“, so Weber. Er argumentiert, dass die Dissertation nicht das alleinige Werk von Frau Brosius-Gersdorf sei.
Brosius-Gersdorf weist Vorwürfe zurück
Frauke Brosius-Gersdorf weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei betonte, dass sie ihre Dissertation allein geschrieben habe. Man fordere, mit konkreten Beweisen konfrontiert zu werden, um den Vorwürfen entgegentreten zu können.
Reaktionen und weitere Schritte
Die Universität Hamburg bestätigte, dass die Ombudsstelle neue Hinweise erhalten hat und diese nun gemäß der geltenden Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sorgfältig prüft. Die Anwälte von Brosius-Gersdorf bereiten rechtliche Schritte gegen Stefan Weber vor.
Die Vorwürfe kommen zu einem kritischen Zeitpunkt, da Brosius-Gersdorf für das Amt einer Verfassungsrichterin nominiert ist. Die neuen Entwicklungen könnten die Entscheidung über ihre Berufung beeinflussen.
CDU und SPD reagieren
Die neuen Vorwürfe könnten Bewegung in den verfahrenen Streit um die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf bringen. Die CDU hatte ihre Ablehnung signalisiert, während die SPD an ihrer Kandidatin festhält.
Die Rolle von Zitaten
Die Anwaltskanzlei von Brosius-Gersdorf betont, dass die Verwendung von Zitaten aus wissenschaftlichen Arbeiten ihres Ehemanns, die vor der Veröffentlichung ihrer Dissertation publiziert wurden, keinen Plagiatsvorwurf rechtfertigt. Das Zitieren von relevanter Literatur, unabhängig vom Autor, gehöre zum wissenschaftlichen Arbeiten dazu.