Ab dem 1. August gelten in München neue Regelungen für die Vergabe von Parkausweisen in Parklizenzgebieten. Diese Änderungen betreffen sowohl Anwohner als auch Gewerbetreibende und Hotels. Der Münchner Stadtrat hatte die neuen Bestimmungen bereits im März 2025 im Rahmen des Beschlusses "Management des öffentlichen (Straßen-)Raums" des Mobilitätsreferats verabschiedet.
Wer ist betroffen?
Jeder, der in einem Münchner Parklizenzgebiet wohnt oder ein Gewerbe betreibt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat, kann einen Parkausweis beantragen. Die neuen Regeln betreffen insbesondere:
- Hotels: Erhalten wie andere gewerbliche Anlieger nur noch einen Parkausweis.
- Fahrzeuge über 6 Meter Länge: Die Eintragung in den Bewohnerparkausweis erfolgt nur noch in Härtefällen. Dies könnte es für Wohnmobile erschweren, einen Parkausweis zu erhalten. Bestehende Eintragungen bleiben jedoch erhalten.
Ziele der Neuregelung
Im Zentrum des Beschlusses stehen die effizientere Nutzung des Parkraums sowie die Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero". Die Stadt München möchte den öffentlichen Raum besser managen und die Parkplatzsituation verbessern.
Wie beantrage ich einen Parkausweis?
Die Beantragung eines Parkausweises ist online bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats möglich. Auch Umschreibungen bei Fahrzeugwechsel oder ein Neuantrag bei Verlust des alten Parkausweises können online abgewickelt werden. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Website des Kreisverwaltungsreferats.
Zusammenfassung
Die neuen Parkausweis-Regeln in München sollen den Parkraum effizienter nutzen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Betroffen sind insbesondere Hotels und Fahrzeuge über sechs Meter Länge. Die Beantragung erfolgt online über das Kreisverwaltungsreferat.