AIDA Kreuzfahrten: Trinkgeld-Debatte und Gerichtsurteil im Fokus

AIDA Kreuzfahrten stehen derzeit im doppelten Rampenlicht: Einerseits entbrennt in Online-Foren eine hitzige Diskussion über Trinkgelder an Bord, andererseits stärkt ein Urteil des OLG Rostock die Rechte von Reisenden. Wir beleuchten beide Aspekte.

Trinkgeld-Zoff bei AIDA-Reisenden: Was ist angemessen?

Obwohl bei AIDA Cruises und anderen Anbietern wie TUI Cruises, MSC und Costa das Trinkgeld offiziell im Reisepreis enthalten ist, herrscht Uneinigkeit darüber, ob zusätzliches Trinkgeld angebracht ist. In der Facebook-Gruppe „AIDA Insider“ beispielsweise, gehen die Meinungen weit auseinander. Einige Reisende sind der Ansicht, dass zusätzliches Trinkgeld eine Anerkennung für besonders guten Service darstellt, während andere argumentieren, dass dies bei inkludierten Trinkgeldern nicht notwendig sei. Die Frage, ob Bargeld oder andere Formen der Anerkennung bevorzugt werden, trägt zusätzlich zur Debatte bei.

Laut YouGov BrandIndex ist AIDA Cruises mit 17,9 Prozent Consideration Score der beliebteste Kreuzfahrtanbieter in Deutschland, gefolgt von TUI Cruises (12,5 Prozent), Hurtigruten (10,4 Prozent), MSC Kreuzfahrten (9,9 Prozent) und Costa Kreuzfahrten (5,4 Prozent).

OLG Rostock stärkt Reisende: Erstattung bei abgesagten AIDA-Kreuzfahrten

Das Oberlandesgericht Rostock hat entschieden, dass AIDA Kreuzfahrten einige Urlaubsreisen zu Unrecht abgesagt hat. Hintergrund waren Absagen mit Verweis auf die Sicherheitslage im Nahen Osten und im Roten Meer, obwohl die Routen nicht durch diese Risikogebiete führten. Das Gericht urteilte, dass in einigen Fällen unternehmerische Gründe und nicht unvermeidbare Umstände für die Absagen verantwortlich waren. AIDA muss nun anteilig Erstattungen leisten. Kläger erhalten im Schnitt mittlere vierstellige Beträge.

Wichtig: Reisende, die von solchen Absagen betroffen waren und eine Erstattung geltend machen möchten, sollten sich beeilen, da die Verjährung droht.

Fazit

Die Diskussion um Trinkgelder bei AIDA Kreuzfahrten zeigt, dass das Thema trotz inkludierter Trinkgelder emotional diskutiert wird. Das Urteil des OLG Rostock hingegen stärkt die Rechte von Reisenden und verdeutlicht, dass Reedereien nicht willkürlich Reisen absagen dürfen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen und geltend machen.

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