Das Landgericht Köln hat die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs abgewiesen. Die Frau hatte über 800.000 Euro gefordert, da sie als Pflegetochter von einem Priester jahrelang missbraucht und sogar schwanger wurde. Das Gericht argumentierte, der Priester habe als "Privatmann" gehandelt, weshalb dem Erzbistum keine Fehler nachzuweisen seien.
Der Fall Melanie F.
Bei Melanie F. handelte es sich vermutlich um das erste Opfer eines Serientäters. Der Priester verübte über 40 Jahre hinweg sexualisierte Gewalt an zahlreichen Mädchen und wurde dafür 2022 zu 12 Jahren Haft verurteilt. Die Taten an Melanie F. waren jedoch bereits verjährt.
Die Rolle des Erzbistums
Das Gericht hatte bereits zuvor angedeutet, dass der Priester die Taten auch "in seiner Freizeit" begangen haben könnte, was das Erzbistum von jeglicher Verantwortung freisprechen würde. Der Priester hatte Anfang der 1980er Jahre Melanie F. und ihren Bruder als Pflegekinder aufgenommen, nachdem der damalige Kölner Kardinal Joseph Höffner die Genehmigung erteilt hatte. Es wurde gefordert, dass der Priester nur mit einer Haushälterin Kinder aufnehmen dürfe. Das Bistum versäumte es jedoch, diese Regelung zu kontrollieren.
Kommentar: Eine kaltschnäuzige Kirche?
Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen nach der Verantwortung der Kirche auf. Die Vorstellung, dass ein Priestertum als "Ganzhingabe" verstanden wird, bei der zwischen dienstlichem Tun und privater Lebensführung nicht unterschieden wird, mag weltfremd erscheinen. Dennoch wird dies in der Theologie gelehrt und im Kirchenrecht verankert. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer umfassenden Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und einer klaren Verantwortungsübernahme durch die Institution Kirche.