Seit dem 1. Oktober 2024 sind Ärzte, Therapeuten, Kliniken und Apotheken in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patienten zu befüllen. Diese Neuerung soll den medizinischen Alltag verbessern und die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen erleichtern.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für jeden gesetzlich Versicherten angelegt wurde. Sie enthält Informationen wie Diagnosen, Medikamente, Impfungen und Allergien. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte eines Patienten zu ermöglichen, um Behandlungen zu optimieren und unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Was ändert sich für Patienten?
Zunächst einmal spüren Patienten die neuen Pflichten bei der ePA kaum direkt. Die Hauptveränderung betrifft die Kommunikation zwischen Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern. Diese sind nun verpflichtet, relevante Behandlungsdaten in der ePA zu speichern, sofern der Patient nicht widersprochen hat. Längerfristig sollen Patienten jedoch von einer effizienteren und besseren Behandlung profitieren, da ein umfassenderer Informationsaustausch stattfindet. Gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten können so beispielsweise besser erkannt werden.
Wie können Patienten die ePA nutzen?
Patienten können selbst Dokumente in ihre ePA hochladen und festlegen, wer Zugriff auf die Daten haben darf. Diese Möglichkeit wird bisher jedoch noch wenig genutzt. Es ist wichtig, dass Patienten sich aktiv mit ihrer ePA auseinandersetzen und die Vorteile für ihre Gesundheit erkennen.
Sanktionen bei Nichtbeachtung der ePA-Pflicht
Medizinische Einrichtungen, die der Pflicht zur Befüllung der ePA nicht nachkommen, müssen mit Honorarkürzungen rechnen. Arztpraxen droht theoretisch eine Kürzung der Honorare um ein Prozent. Bei Kliniken greifen finanzielle Sanktionen erst ab April 2026, da die IT-Strukturen dort komplexer sind.
Kritik und Bedenken
Trotz der Vorteile gibt es auch Kritik an der ePA. Ärztevertreter bemängeln den bürokratischen Aufwand und fordern mehr Unterstützung bei der Umsetzung. Datenschützer warnen vor möglichen Sicherheitslücken und fordern einen besseren Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten.
Fazit
Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es ist jedoch entscheidend, dass die ePA benutzerfreundlich gestaltet wird, die Datensicherheit gewährleistet ist und die Bedenken der Ärzte und Datenschützer ernst genommen werden, um das volle Potenzial der ePA auszuschöpfen.