Rundfunkbeitrag Befreiung: Wer ab Oktober sparen kann!

Der Rundfunkbeitrag, oft als "GEZ-Gebühr" bekannt, ist für viele Haushalte in Deutschland eine monatliche Belastung. Doch wussten Sie, dass Millionen von Bürgern Anspruch auf eine Befreiung haben? Gerade ab Oktober 2025 gibt es für bestimmte Personengruppen neue Möglichkeiten, sich von der Zahlung zu befreien. Dieser Artikel erklärt, wer profitiert und wie der Antrag funktioniert.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Personengruppen, die eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können:

  • BAföG-Empfänger: Studierende, Schüler und Auszubildende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, sind befreit. Dies gilt insbesondere für Studienanfänger, die ab Oktober ihr Studium beginnen.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Dazu gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Menschen mit Behinderungen: Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen.

Wie funktioniert der Antrag auf Befreiung?

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist unkompliziert online beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich. Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • BAföG-Bescheid: Eine Kopie des aktuellen BAföG-Bewilligungsbescheids.
  • Sozialleistungsbescheid: Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen.
  • Schwerbehindertenausweis: Bei Vorliegen eines entsprechenden Merkzeichens.

Es ist ratsam, die Originaldokumente nicht einzusenden, da eine Rücksendung nicht garantiert wird. Die Befreiung kann in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Neue Regelungen ab Oktober 2025

Besonders für Studierende, die ab Oktober 2025 ihr Studium beginnen und BAföG beziehen, ergeben sich neue Möglichkeiten. Sobald der Mietvertrag für die erste eigene Wohnung unterschrieben und der BAföG-Bescheid vorliegt, kann der Antrag auf Befreiung gestellt werden. Wichtig ist, dass ein eigener Haushalt besteht, also nicht mehr bei den Eltern gewohnt wird.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um bares Geld zu sparen und sich von der monatlichen Belastung des Rundfunkbeitrags zu befreien!

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