TSG Hoffenheim verliert Rechtsstreit gegen Spielerberater Wittmann

Die TSG Hoffenheim hat vor dem Landgericht Heidelberg eine juristische Niederlage im Streit mit dem prominenten Spielerberater Roger Wittmann einstecken müssen. Das Gericht entschied, dass das gegen Wittmann verhängte Stadionverbot aufgehoben werden muss. Wittmann hatte gegen dieses Verbot geklagt, nachdem die TSG ihm Haus- und Stadionverbot erteilt hatte. Der Zutritt zum Trainingszentrum in Zuzenhausen bleibt ihm jedoch weiterhin verwehrt.

Vorwürfe der Beleidigung und Bedrohung

Die TSG Hoffenheim begründete das Verbot damit, dass Wittmann mehrfach Personen aus der Klubführung beleidigt haben soll. Es sollen sogar Tondokumente vorliegen, die diese Vorwürfe untermauern. Konkret soll er Sport-Geschäftsführer Andreas Schicker sowie andere Mitglieder der Geschäftsführung in Sprachnachrichten und einem Telefongespräch als "Affen" und "Wichser" beleidigt und bedroht haben.

Gericht sieht keinen hinreichenden Grund für Stadionverbot

Das Gericht räumte zwar ein, dass Wittmann die ihm vorgeworfenen Beleidigungen vermutlich ausgesprochen hat, sah darin aber keinen hinreichenden Grund für ein Stadionverbot. Die Begründung: Die Beleidigungen lägen bereits einige Monate zurück und seien seitdem weder von Wittmann wiederholt noch von der TSG gerügt worden. Zudem seien die Äußerungen nur gegenüber Schicker und nicht in der Öffentlichkeit gefallen. Da Wittmann mit seiner Firma ROGON zudem Mieter einer Loge in der Rhein-Neckar-Arena ist, könne ihm die Nutzung dieser nicht untersagt werden.

Reaktionen auf das Urteil

Markus Schütz, Vorsitzender der Hoffenheimer Geschäftsführung, äußerte sich nach dem Urteil: „Wir respektieren die Entscheidungen selbstverständlich. Gleichzeitig bleibt die TSG Hoffenheim…“ (Die Aussage wurde hier im Originalartikel unterbrochen). Es bleibt abzuwarten, wie die TSG Hoffenheim auf die Entscheidung reagieren wird und ob sie weitere rechtliche Schritte in Erwägung zieht.

Dieses Urteil sorgt für Aufsehen in der Fußballwelt und wirft Fragen nach den Grenzen der Meinungsfreiheit und den Befugnissen von Vereinen bei der Verhängung von Stadionverboten auf.

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