Der malerische Königssee im Berchtesgadener Land ist bekannt für seine atemberaubende Schönheit und die strengen Naturschutzbestimmungen, die ihn schützen sollen. Nun sorgte ein Vorfall für Aufsehen: Zwei österreichische Staatsbürger wurden dabei beobachtet, wie sie mit ihren Kajaks auf dem See unterwegs waren – und das, obwohl dies untersagt ist.
Kajak-Fahrt mit Folgen
Am Donnerstag, dem 4. September, ging bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden ein Anruf der Bayerischen Seenschifffahrt Königssee ein. Die Meldung: Zwei Kajaks befänden sich unbefugt auf dem See. Eine sofortige Bootsstreifenfahrt bestätigte die Beobachtung. Die Beamten entdeckten die beiden Kajakfahrer auf halber Seelänge, in Höhe der berühmten Echowand.
Die Kajakfahrer, beide mit roten Einsitzer-Festrumpfkajaks unterwegs, wurden gestoppt und ihre Personalien festgestellt. Es handelte sich um zwei Männer aus Eugendorf, Österreich, im Alter von 39 und 41 Jahren. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt, jedoch gestattet, auf dem kürzesten Weg zur Seelände zurückzukehren.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Die unerlaubte Kajak-Tour hat für die beiden Österreicher Konsequenzen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingeleitet. Die Höhe der Strafe wird nun geprüft.
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen, die für den Königssee gelten. Diese Regeln dienen dazu, die einzigartige Flora und Fauna des Sees und seiner Umgebung zu bewahren. Unbefugtes Befahren mit Kajaks oder anderen Booten kann das sensible Ökosystem stören und wird daher geahndet.
Der Königssee bleibt ein beliebtes Ziel für Naturliebhaber und Touristen, die die Schönheit der bayerischen Alpen genießen möchten. Dabei ist es jedoch wichtig, die geltenden Regeln zu respektieren und zum Schutz dieser einzigartigen Landschaft beizutragen.