Die Debatte um den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Social Media reißt nicht ab. Während Zukunftsforscher und Politiker wie Hendrik Streeck strikte Altersbegrenzungen fordern, positioniert sich der Kinderschutzbund klar gegen solche pauschalen Regelungen.
Streeck fordert Altersgrenze – Kinderschutzbund widerspricht
Hendrik Streeck, Suchtbeauftragter und CDU-Politiker, hatte eine Altersgrenze für die Nutzung von Social Media ins Gespräch gebracht. Der Kinderschutzbund lehnt diesen Vorschlag ab. Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbundes, argumentiert, dass solche Verbote Jugendliche unvorbereitet in die Erwachsenenwelt entlassen würden. Stattdessen brauche es Medienbildung und altersgerechte Angebote.
Digitale Teilhabe für Kinder – aber sicher!
Der Kinderschutzbund betont, dass auch Kinder ein Recht auf digitale Teilhabe haben. Notwendig seien jedoch sichere Räume im Internet. "Das Netz ist bislang nur an wenigen Orten sicher", so Türk. Die Plattformen müssten altersgerechte Angebote schaffen, beispielsweise mit kindgerechten Layouts und speziellen Hilfsangeboten.
Zukunftsforscher Horx plädiert für Social Media ab 16
Zukunftsforscher Tristan Horx sieht die Entwicklung kritisch. Er argumentiert, dass Social Media ein unglaubliches Suchtpotenzial habe und daher erst ab einem gewissen Alter geeignet sei. Horx bezeichnet die mit Smartphones und Social Media aufwachsende Generation Z als "Digital Zombies".
Handysucht bei Kindern – ein wachsendes Problem
Die KIM-Studie 2024 zeigt, dass Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in Deutschland bereits regelmäßig Whatsapp, TikTok und Instagram nutzen, obwohl die Nutzung eigentlich erst ab 13 Jahren erlaubt ist. Mehr als die Hälfte der deutschen Eltern sorgen sich um den Medienkonsum ihrer Kinder.
Europa will gegensteuern
Die wachsende Abhängigkeit junger Menschen von sozialen Medien und die damit verbundenen negativen Folgen für ihre Gesundheit sind ein Problem, das auch in Europa erkannt wurde. Einige EU-Staaten planen drastische Maßnahmen, stoßen dabei jedoch auf Widerstand der Plattformbetreiber.