Die geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstraße ist vorerst gestoppt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag einer Bürgerinitiative statt, wie mehrere Medien berichten. Ursprünglich sollte die Straße am Samstag, den 23. August, offiziell in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden.
Warum die Umbenennung?
Der Bezirk Mitte, unter Führung der Grünen, argumentiert, dass der Begriff "Mohr" als rassistisch gilt. Anton Wilhelm Amo, ein Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft, der im 18. Jahrhundert in Berlin wirkte, sollte der neue Namensgeber sein.
Gericht gibt Eilantrag statt
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein "besonderes öffentliches Interesse" für die sofortige Umbenennung fehle. Das Bezirksamt habe nicht ausreichend dargelegt, warum die Umbenennung so dringlich sei, dass die laufenden Klageverfahren nicht abgewartet werden könnten. Obwohl die Rechtmäßigkeit der Umbenennung an sich gerichtlich geklärt sei, müssen nun alle offenen Verfahren geprüft werden, bevor die Straße endgültig umbenannt werden kann.
Anwohner argumentieren gegen Umbenennung
Anwohner, die gegen die Umbenennung klagen, argumentieren, dass die Namensgebung vor 300 Jahren nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint war. Sie betonen, dass historische Straßennamen Teil der Stadtgeschichte seien und erklärt werden müssten, anstatt sie zu ändern.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bedeutet, dass die Umbenennung der Mohrenstraße bis auf Weiteres ausgesetzt ist. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Verfahren ausgehen und ob der Bezirk Mitte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird. Die Debatte um den Straßennamen und seine historische Bedeutung wird sicherlich weitergehen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.