AfD-Kandidat Joachim Paul scheitert bei OB-Wahl in Ludwigshafen

Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies seinen Eilantrag gegen den Ausschluss durch den Wahlausschuss ab. Der Wahlausschuss hatte Pauls Kandidatur aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt.

Zweifel an der Verfassungstreue

Der Wahlausschuss stützte seine Entscheidung auf Informationen des Verfassungsschutzes, der Kontakte von Paul in rechtsextreme Kreise aufgedeckt hatte. Paul argumentierte, dass keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden und beantragte per Eilantrag die Zulassung zur Wahl. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Gerichtsentscheidung bestätigt Ausschluss

Das Verwaltungsgericht Neustadt wies den Eilantrag als unzulässig ab und verwies Paul auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren. Nur in Ausnahmefällen, bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens, sei einstweiliger Rechtsschutz vor einer Kommunalwahl zulässig. Dieser Grundsatz diene der Beständigkeit von Wahlen.

Weitere politische Entwicklungen

  • Beamtenpensionen: Diskussionen über die Verbeamtung von Lehrern und die Lebensarbeitszeit von Beamten.
  • Tariftreue: Kritik am geplanten Bundestariftreuegesetz, das die Tarifbindung bei Bundesaufträgen ausweiten soll.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Joachim Paul vorerst nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen kann. Die Auseinandersetzung um seine Kandidatur dürfte jedoch noch nicht abgeschlossen sein, da ihm der Weg zum Wahlprüfungsverfahren offensteht.

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